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Fotostory: Ein Brunnen wird gebaut

Benötigen Sie eine Genehmigung für Ihren Brunnen?

Ja, denn jede Berührung oder Beeinflussung des Grundwassers ist anzeigepflichtig.

Die Erlaubnis zur Bohrung eines eigenen Brunnens erhalten Sie bei der für Ihren Bezirk zuständigen Unteren Wasserbehörde.

Die Untere Wasserbehörde analysiert, in welcher Tiefe und mit welcher Qualität Grundwasser auf Ihrem Grundstück vorhanden ist.

Bei sehr guter Qualität können Sie Ihren Brunnen sogar zur Trinkwasserversorgung nutzen.
In jedem Fall aber können Sie Ihre Brauchwasserkosten drastisch reduzieren, in dem Sie das Wasser aus Ihrem eigenen Brunnen für die Toilettenspülung, die Waschmaschine und insbesondere die Gartenbewässerung verwenden.

Für weitere Informationen oder Kontaktdaten zur Unteren Wasserbehörde wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Stadtverwaltung.

eigener-brunnen.de

Beispielantrag

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